Ärzt*innennovelle
Bezugnehmend auf die fehlende Definition von komplementär- und alternativmedizinischen Verfahren in der Novelle wurde beigefügt: „Sollten Ergotherapeut*innen Maßnahmen setzen, die eventuell in den Bereich komplementär- oder alternativmedizinische Heilverfahren fallen, dann stets nur unter ergotherapeutischen Gesichtspunkten als begleitende oder vorbereitende Maßnahme und nie als eigenständige Therapieform.“ 
Da die geplanten Forderungen von vielen Seiten kritisiert wurde, wurde der Passus gestrichen. Zentrale Punkte der geplanten Gesetzesänderung, wie die Reform der Notarztausbildung und mehr Rechtssicherheit bei palliativmedizinischen Behandlungen, konnten beschlossen werden.
 
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