Online-Ansicht
Dritter Sondernewsletter Covid-19 April 2020
   
Liebe Kolleg*innen!
Auch in der dritten Woche der Ausgangsbeschränkungen, oder um Bundeskanzler Kurz zu zitieren, mitten im Marathon, möchten wir Sie/Euch mit einem Sondernewsletter informieren. Neben neuen Entwicklungen wollen wir vor allem Themen aufgreifen, die uns in den letzten Tagen vermehrt begegnen, sei es durch Anfragen von Ergotherapeut*innen, tagesaktuelle Nachrichten oder Informationen von Entscheidungsträger*innen, Behörden und Politiker*innen.
 
Uns erreichen im Moment viele Nachrichten und Anrufe von Kolleg*innen, die wissen möchten, ob, wann und in welcher Form der Praxisbetrieb wieder aufgenommen werden soll, welche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen, welche Schutzkleidung notwendig ist und woher man diese beziehen kann. Wir wissen, dass es bei jeder einzelnen Anfrage um die Sicherheit der Patient*innen, die eigene Sicherheit oder das finanzielle Überleben geht. Deswegen nehmen wir jede Anfrage sehr ernst und haben vollstes Verständnis für all Ihre/Eure Sorgen und Bedenken. Aus diesem Grund fordern auch wir von den Entscheidungsträger*innen klare Vorgaben und Richtlinien ein, um so Orientierungshilfen für jede*n einzelne*n geben zu können. Manchmal gelingt uns das gut und manchmal sind auch auf der anderen Seite Personen, die das nicht erfüllen können.
Eines haben wir auf jeden Fall schon gelernt: Die Verantwortung des*der Einzelnen war schon lange nicht mehr so hoch wie jetzt, sei es in der Einhaltung von Quarantäne Bestimmungen, Sozialer Distanz oder der Entscheidung die eigene Praxis offen zu halten oder zu schließen. Wir können als freiwillige Interessensvertretung in vielen Bereichen lediglich Empfehlungen, die auf Informationen beruhen, die wir entweder von Entscheidungsträger*innen erhalten oder bei Recherchen erarbeitet haben, herausgeben, aber aus medizinischen, ethischen und haftungsrechtlichen Aspekten keine Richtlinien. In unserer Verantwortung liegt es, die Grundlagen für Empfehlungen transparent und den Weg dorthin nachvollziehbar zu machen, damit Sie als Ergotherapeut*in daraus die besten Entscheidungen für sich und Ihre Patient*innen treffen können!
Wir sind die Expert*innen für Betätigung, für den Umgang mit veränderten Rollen und verstehen wie keine andere Berufsgruppe den Zusammenhang zwischen Person, Umwelt und Betätigung. Setzen wir unser Wissen ein und unterstützen wir unsere Patient*innen und Klient*innen mit den veränderten Anforderungen zurecht zu kommen.
 
Liebe Grüße und bleiben Sie gesund,
Marion Hackl für den Vorstand von Ergotherapie Austria
Schutzmaßnahmen
Bedarfsabschätzung für Desinfektionsmittel, Handschuhe und Atemschutzmasken
Am 25. März 2020 hat Ergotherapie Austria der ÖGK eine ungefähre Bedarfsabschätzung für Desinfektionsmittel, Handschuhe und Atemschutzmasken für Vertragstherapeut*innen übermittelt, die am 26. März 2020 noch um den Bedarf für die Wahltherapeut*innen ergänzt wurde. Zum jetzigen Zeitpunkt können allerdings weder die ÖGK noch wir eine Zusage machen, welche Mengen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Auch zur Logistik der Warenaufteilung gibt es zwar bereits Gespräche, aber noch keinen genauen Plan zur bundesweiten Verteilung. Wir werden auf jeden Fall informieren, sobald weitere Details dazu bekannt werden.
Unabhängig von dieser Bestellung wurde Ergotherapie Austria am 27. März 2020 von der ÖGK angefragt, ob wir die bundesweite Versendung von Atemschutzmasken mit der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Masken) für alle selbstständigen Ergotherapeut*innen übernehmen könnten. Wir kommen dieser Aufgabe natürlich nach und haben bereits die Logistik für den Versand aufgestellt. Als Interessensvertretung, die hier nur die Aufgabe des Distributors übernimmt, liegt es jedoch außerhalb unserer Kompetenzen, Aussagen über die Handhabung der FFP2-Masken und Empfehlungen für weitere Schutzausrüstung zu treffen. Wir bemühen uns aber um hilfreiche Informationen, auch wenn die Realität derzeit wie folgt aussieht:  „Zur Ihrer Anfrage betreffend Schutzmaßnahmen weisen wir darauf hin, dass dies Kernaufgaben der Gesundheitsbehörden sind, nicht der Sozialversicherung. Diesbezügliche Auflagen und Weisungen erteilt diese, lokal vertreten durch BH oder Magistrat.“ (Auskunft SVS,  27.03.2020).
Wir werden aber weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten für die Behörden zur Verfügung stehen, um die Verbreitung der Schutzmaßnahmen zu unterstützen und damit auch für die Ergotherapeut*innen möglichst rasch eine adäquate Versorgung zu ermöglichen.  
Nachtrag: Die für Samstag angekündigten FFP2 Masken sind bis heute, Donnerstag 11.30 Uhr noch nicht bei uns eingetroffen!

Das Sozialministerium verweist in einem offiziellen Schreiben betreffend Vorbereitungsmaßnahmen in Krankenanstalten auf diese Information vom Robert-Koch-Institut.
In dieser Handlungsempfehlung ist die Verwendung von Schutzausrüstung unter Berufung auf die Eigenverantwortlichkeit des*der Therapeut*in hier angeführt.

Stellungnahme der ÖGIT zu MNS
Als Unterstützung und Hilfestellung für unsere Mitglieder können Sie hier eine Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Infektionskrankheiten und Tropenmedizin (ÖGIT) zu MNS nachlesen. Hierbei ist vor allem der letzte Satz essentiell für das alltägliche Leben: „In Ermangelung industriell hergestellter CE-zertifizierter MNS-Masken können auch im Pandemiefall ausnahmsweise textile Masken zur Risikoreduktion zum Einsatz kommen.“ (ÖGIT, 30.3.2020).

Atemschutzmaske und Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist NICHT das Gleiche. Ein MNS dient nicht dem eigenen Schutz, sondern nur dem Schutz der Mitmenschen. Ein MNS verhindert eine Verteilung der Tröpfchen in der Umwelt.

Stellungnahme des Fachausschusses Prüfwesen der ÖGSV zur Aufbereitung von Einmal-Schutzmasken
Für selbstständige Ergotherapeut*innen gibt es in einer Stellungnahme des Fachausschusses Prüfwesen der Österreichische Gesellschaft für Sterilgutversorgung (ÖGSV) zur Aufbereitung von Einmal-Schutzmasken in der Corona-Krise folgenden hilfreichen Hinweis: „Für den niedergelassenen Bereich, in dem die oben genannten Aufbereitungsverfahren vielfach nicht zur Verfügung stehen, kann als Notmaßnahme darauf zurückgegriffen werden, die Masken bei 80-90 °C in einem Heißluftschrank (oder auch im Backrohr) über ca. 30 min zu trocknen und anschließend für mindestens 72 Stunden zu lagern.“ (ÖGSV, 30.03.2020). Lesen Sie hier die Stellungnahme.

Information zum Umgang mit COVID-19 Abfällen:
„Abfälle wie Schutzausrüstungen, Untersuchungsbehälter, Textilien etc. die im Zuge von Untersuchungen bei Verdacht auf eine Coronaviren (2019-nCoV)-Infektion in speziellen Untersuchungsräumen und Isolierstationen anfallen, stellen keinen infektiösen Abfall im Sinne des AWG 2002 sowie darauf beruhender Verordnungen dar. Sie sind somit nicht als gefährlicher Abfall einzustufen.“ (BMK, 27.03.2020)
Information Kurzarbeit
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) hat uns bestätigt, dass als Sozialpartner für die Ergotherapeut*innen, die von Ergotherapeut*innen angestellt sind, die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) zuständig ist. Da Ergotherapeut*innen als Arbeitgeber*innen nicht WKÖ-Mitglieder sind, kann in diesem Fall die Unterschrift der WKÖ entfallen.
Hier nochmal der Ablauf:
  • Arbeitnehmer*innen unterschreiben das Formular
  • Arbeitgeber*in übermittelt Formular an Gewerkschaft: kurzarbeit@gpa-djp.at
  • Gewerkschaft retourniert Formular
  • Arbeitgeber*in vervollständigt den Antrag und bringt ihn bei der AMS-(Landes)Geschäftsstelle ein, die für den Unternehmensstandort zuständig ist
Einsatz von Kommunikations- und Informationstechnologien  
Ergotherapie Austria ist derzeit mit der ÖGK in intensiven Verhandlungen bezüglich des „Einsatz von Kommunikations- und Informationstechnologien während der Pandemie“. Mit diesem Wording versuchen wir uns für die Zeit nach der Pandemie die Möglichkeit einer qualifizierten Telemedizin offen zu halten und dadurch die Zeit zu haben, einen qualitätsvollen Prozess zu gestalten. Als erster Schritt ist dazu die Erarbeitung eines Positionspapiers zu Ergotherapie und Telemedizin geplant, das analog zu den Positionspapieren „Ergotherapie im Kontext der Wissenschaft“ und „schul-und kindergartenbasierte Ergotherapie“ den Stakeholdern als Entscheidungshilfe dienen soll und gleichzeitig für die Mitglieder Begriffe klären und Rahmenbedingungen definieren wird. Die Stellungnahme des Ministeriums zum Einsatz von Telemedizin im Bereich der MTD ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg - mit der Entscheidung der ÖGK in den nächsten Tagen ist die nächste Weichenstellung zu erwarten.
AK Telemedizin in der Ergotherapie
Von Ergotherapie Austria ist seit einiger Zeit geplant, das Thema der Telemedizin für den Einsatz in der Ergotherapie aufzubereiten.
„Telemedizin bedeutet den Gebrauch von Informations- und Kommunikationstechnologien (IT) um gesundheitsbezogene Leistungen zu erbringen, bei denen sich Leistungserbringer und der Klient an verschiedenen Orten befinden.“ (WFOT 2014)
Damit wir die Telemedizin in der Ergotherapie auf sichere Beine stellen können, brauchen wir Ihre Mitarbeit!
Hiermit wird der Arbeitskreis Telemedizin in der Ergotherapie ins Leben gerufen.
Inhalte können sein:
  • Digitale Medien in der Ergotherapie. Was gibt es bereits, was bewährt sich?
  • Über den Tellerrand: Wie kommt Telemedizin in der Ergotherapie in anderen Ländern zum Einsatz, von welchen Erfahrungen können wir profitieren, was davon ist in Österreich umsetzbar?
  • Welche Erfahrungen gibt es in anderen Berufsgruppen und was können wir uns zu Nutze machen?
  • Austausch und Bewertung von Tools der digitalen Kommunikation.
  • Welche Voraussetzungen brauchen Ergotherapeut*innen und Klient*innen, damit „ergotherapeutische Leistungen mittels Telemedizin nach den gleichen Versorgungsstandards durchgeführt werden wie Leistungen, die direkt persönlich erbracht werden, und allen rechtlichen, institutionellen und professionellen Vorschriften und Richtlinien erfüllen“? (WFOT 2014) 
Die AK-Leitung wird von Rita Wania übernommen (rita@wania.net). Stefanie Holt als Mitarbeiterin bei Ergotherapie Austria bildet die direkte Schnittstelle zum Verband (s.holt@ergotherapie.at).
Die Anmeldung erfolgt über das Arbeitskreis-Tool, welches Sie über unsere Website erreichen. Dort erhalten Sie auch Informationen über die geplanten Termine. Der AK findet, da er österreichweit ausgeschrieben ist und aufgrund der COVID-19 Pandemie, via Gruppenchat statt.
Härtefallfonds-Richtlinien
Es wurde ein gemeinsames Schreiben von Ergotherapie Austria, Physio Austria, logopädie austria und dem Verband der Diätolog*innen an Bundeskanzler Kurz, Vizekanzler Kogler, Bundesministerin Dr.in Schramböck und Bundesminister Mag. Blümel hinsichtlich der dringend notwendigen Überarbeitung der Richtlinien für den Härtefallfonds geschickt. Inhalt ist vor allen die Ausweitung des begünstigten Personenkreises in Phase 2, sodass auch Mehrfachversicherte mit Einkommensverlusten berücksichtigt werden.
Folgende Information wurde von der Wirtschaftskammer Österreich in einem Newsletter am 30. März 2020 kommuniziert:  "… Wir verhandeln im Augenblick mit der Bundesregierung die Kriterien für die nach Ostern startende Phase 2 des Härtefall-Fonds. Diese werden voraussichtlich noch diese Woche bekannt gegeben. Dann wird es Klarheit darüber geben, unter welchen Voraussetzungen die Entschädigungen von bis zu 2.000 Euro pro Monat für entgangene Umsätze bzw. Einkünfte zu erhalten sein werden. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass wir den Kreis der Berechtigten durch eine Lockerung der Zugangsvoraussetzungen erreichen können. Über die Details werden wir Sie nach Erlassen der neuen Förderrichtlinien unverzüglich informieren…."
Wie es weitergehen kann …
Im letzten Newsletter hat der Satz „Die Aufnahme der Praxisbetriebe nach den Osterferien ist deswegen ein wichtiges Signal an die Gesundheitspolitik und die Krankenkassen, dass wir für die ergotherapeutische Versorgung der Patient*innen zur Verfügung stehen.“ für viel Aufsehen gesorgt. Wir möchten diesen Newsletter nutzen, um unsere Überlegungen transparent darzustellen.

Die Informationen, die wir derzeit als Verband auf der Website, Facebook oder in einem Newsletter hinausgeben, sind in der aktuellen Ausnahmesituation immer im Gesamtkontext zu sehen und entsprechen einer tagesaktuellen Beurteilung der Situation. Wie in allen anderen Bereichen des täglichen Lebens gilt derzeit, dass veröffentlichte Informationen, Aussagen, Empfehlungen und Richtlinien im Kontext der Pandemie als vorläufig anzusehen sind, bis es aktualisierte Handlungsempfehlungen und neue Anordnungen von Entscheidungsträger*innen gibt. Sowohl der SARS-CoV-2-Virus, als auch die COVID-19-Erkrankung sind neu und stellen dementsprechend Expert*innen auf allen Ebenen vor eine neue, sehr dynamische Situation. Konkret bedeutet die notwendige Kontextualisierung für eben diesen Satz im Newsletter: Er wurde vor der Pressekonferenz am 30. März 2020 veröffentlicht, also bevor bekannt wurde, dass die Maßnahmen zur Eindämmung verlängert bzw. verschärft werden.
Hinter diesem Satz steht auch keine Verpflichtung. Der Verband kann und wird niemandem vorschreiben, wie und wann er*sie den Praxisbetrieb wieder aufnimmt, sondern entspricht lediglich unserer Einschätzung der Situation.
In den Rückmeldungen der letzten Tage erleben wir zwei starke Gegensätze bei den selbständigen Ergotherapeut*innen. Es schreiben uns Ergotherapeut*innen, die nicht nachvollziehen können, dass man bereits über Möglichkeiten nachdenkt, wie auch in der Pandemie weiter gearbeitet werden kann und es melden sich Kolleg*innen, die aus diversen Gründen ihre Arbeit sobald wie möglich wieder aufnehmen wollen und überlegen, wie der veränderte Alltag den Hygieneempfehlungen und Schutzmaßnahmen angepasst werden kann. Es ist nicht unsere Aufgabe, hier ein RICHTIG oder FALSCH auszusprechen, sondern für jede*n Einzelne*n die Argumente zu liefern, mit denen er*sie seine*ihre Entscheidung begründen kann.
Noch ist nicht absehbar, wann der Höhepunkt der Pandemie überstanden sein wird, aber auch nach diesem Wendepunkt wird die Pandemie unseren Alltag noch lange beeinflussen und die Abläufe in der Therapie und den Praxen verändern. Wir müssen uns daher jetzt schon damit auseinander setzten, welche Angebote wir setzen und wie wir Ergotherapie ermöglichen können. Diese Signale an die Krankenkassen, die Politik und die Bevölkerung sind notwendig, um aufzuzeigen, dass wir ein wichtiger Gesundheitsberuf sind und damit auch ein verlässlicher Teil des Gesundheitssystems in Österreich.  
Save The Date Fachtagung 2021
Leider können wir aus organisatorischen Gründen die abgesagte Fachtagung vom März nicht in den Herbst verschieben. Umso mehr freut es uns, bereits jetzt ein Save the Date für 2021 heraus geben zu können.

Wann: 19. - 20. März 2021
Wo: City Hotel St. Pölten
Information von COTEC
Eine Gruppe von Ergotherapie Studiengängen in Europa hat den Horizon2020 Marie Sklodowska-Curie Award bekommen und möchte damit 8 PhD Ergotherapiestudierende unterstützen, das Programm "Occupational Science and Play" zu studieren. Die Bewerbungsfrist endet am 14. April 2020.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Ausgangsbeschränkungen & Arbeitsweg
Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Berufsausweis und Ihren Ausweis immer dabei haben, wenn Sie auf dem Weg in die Arbeit sind (egal ob Krankenhaus, Praxis oder Hausbesuch).
  Impressum
Ergotherapie Austria – Bundesverband der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Österreichs, Holzmeistergasse 7-9/2/1, 1210 Wien
Tel: +43(0)1 895 54 76, office@ergotherapie.at, www.ergotherapie.at, ZVR: 922799376, DVR: 40029490
Dem Vorstand gehören an: Marion Hackl; Mag. Katharina Kößl-Rienesl, BSc; Mag. Katharina Fechner, BSc;
Lisa Schober, BSc; Theresa Gruber, BSc
Vereinszweck: siehe § 2 der Statuten

Von Newsletter abmelden