Online-Ansicht
Aktuelle Informationen betreffend Ergotherapie und SARS-CoV-2/COVID-2019
   
Liebe Kolleg*innen!
Menschen bei der Veränderung ihrer Rollen zu unterstützen, gehört zu den Kernkompetenzen jede*r Ergotherapeut*in. Im Moment befinden sich viele von uns in einer veränderten Rolle, in einer neuen Situation und sind mit vielen Ängsten konfrontiert.
 
Aus unserer Arbeit mit den Klient*innen und Patient*innen wissen wir, dass Raum für Gespräch, Zeit für den Austausch, oder auch nur ein offenes Ohr für Anliegen ein wesentlicher Faktor ist, um Resilienzen zu stärken.

Diesen Raum kann der Berufsverband derzeit bieten. Wir sind mit vielen Anfragen konfrontiert, die zeigen, dass große Unsicherheit hinsichtlich gesicherter Information zu finanziellen Entschädigungen, Praxisschließungen oder Weiterarbeit im Krankenhaus herrscht.
 
Aus diesem Grund ist es uns auch so wichtig, Sie mit geprüften Informationen zu versorgen, wodurch es manchmal etwas länger dauert, bis Fakten auf der Website von Ergotherapie Austria erscheinen.

Die schwierige finanzielle Situation in der sich viele Kolleg*innen derzeit befinden, ist uns sehr bewusst und wir werden es nicht hinnehmen, dass auf die Ergotherapeut*innen bei allen Rettungspaketen vergessen wird. Im heutigen Mittagsjournal auf Ö1 hat BM Dr.in Schramböck ausdrücklich betont, dass auch Physiopraxen und damit auch Ergotherapiepraxen Anspruch auf Gelder aus dem Hilfspaket haben. Über die genaue Durchführung ist derzeit noch nichts bekannt, wir werden Sie ausführlich informieren, sobald das Prozedere geklärt ist.
Wir führen im Hintergrund auch zu anderen Themen die Corona Pandemie betreffend zahlreiche Gespräche, über die wir nicht immer gleich berichten können, aber wir werden für alle Probleme eine Lösung finden und das Fortbestehen der ergotherapeutischen Praxen sichern!

Bleiben Sie gesund!
Marion Hackl
Presseaussendung
Die aktuelle Situation ist v.a. für freiberuflich tätige Ergotherapeut*innen nicht nur besonders herausfordernd, sondern durchaus auch existenzbedrohend. Ergotherapie Austria arbeitet seit über einer Woche intensiv daran, schnellstmöglich klärende Antworten von den verantwortlichen, entscheidungsberechtigen Stellen zu erhalten. Da die Bemühungen bisher ohne Erfolg blieben, wurde heute in einer Presseaussendung nicht nur auf die reale Bedrohung von Existenzen hingewiesen, sondern auch auf die Tatsache, dass unsere Ansuchen bisher von den zuständigen Stellen ignoriert wurden. Seit heute Morgen 8:02 Uhr ist unsere Presseaussendung online.
Forderung für staatliche Unterstützungszahlungen für freiberuflich tätige Ergotherapeut*innen
Ergotherapie Austria hat gestern in einem Schreiben an Bundesministerin Dr.in Schramböck und Bundesminister Mag. Blümel die Aufnahme von freiberuflich tätigen Ergotherapeut*innen und anderen MTD-Berufen in die Liste der Begünstigten für staatliche Unterstützungszahlungen gefordert, sowie auf die Dringlichkeit einer verbindlichen Zusage dieser Berücksichtigung hingewiesen.
Hier einsehbar.
Entlastungsmaßnahmen von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und dem Finanzamt
SVS
Für freiberuflich tätige Ergotherapeut*innen, die bei der SVS pflichtversichert sind, gibt es bei Zahlungsschwierigkeiten folgende Möglichkeiten: Stundung der Beiträge, Ratenzahlung der Beiträge, Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage. Zudem ist auch eine gänzliche oder teilweise Nachsicht der Verzugszinsen möglich. Weitere Infos dazu finden Sie hier
 
Finanzamt
Das Finanzamt bietet als Erleichterung u.a. die Einkommenssteuervorauszahlung: Hierfür muss der Antrag SOFORT von dem*der Steuerpflichtigen beim zuständigen Finanzamt beantragt werden, um das Datum der Entrichtung einer Abgabe hinauszuschieben (Stundung) oder deren Entrichtung in Raten zu gewähren. Im Antrag ist die konkrete Betroffenheit des*der Steuerpflichtigen glaubhaft zu machen. Alle relevanten Informationen finden Sie hier
Regelung für ergotherapeutische Praxen mit sofortiger Gültigkeit
Ergotherapie Austria aktualisiert mit dieser Information die Empfehlung von gestern und empfiehlt ALLEN freiberuflich tätigen Ergotherapeut*innen Folgendes:
Bitte geben Sie auf Ihrer Homepage und Ihrem Anrufbeantworter bekannt, dass in Ihrer Praxis im Moment nur Akutfälle nach telefonischer Anmeldung behandelt werden, Sie jedoch für Auskünfte und Rückfragen gerne zur Verfügung stehen. Wir möchten alle freiberuflichen Kolleg*innen auffordern, betreffend der Schließung und Erreichbarkeit von Ergotherapie-Praxen folgendes Wording für Homepage, Anrufbeantworter u.ä. zu verwenden:  

Derzeit finden in dieser Praxis entsprechend den Handlungsempfehlungen des Gesundheitsministeriums
nur Therapien von Akutfällen nach telefonischer Vereinbarung statt. Für Fragen und Terminvereinbarung erreichen sich mich unter folgender Email Adresse und Telefonnummer.

Dadurch sind die Praxen nicht geschlossen und es gibt keine Außenwirkung für Patient*innen, dass auch das Gesundheitswesen heruntergefahren wird. Sollten doch noch behördliche Anweisungen zur Schließung kommen, ist diese Vorgehensweise natürlich obsolet. Die Akutversorgung wird aufrechterhalten, z.B. Schienenversorgung bei frischen Beugesehnenverletzungen, um die Patient*innenkontakte und damit das Übertragungsrisiko auf das absolute Minimum herabzusetzen.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Donauversicherung (Rechtsabteilung / Produktabteilung / Schadenabteilung) ist bis zum Ende der Woche bemüht, eine offizielle Stellungnahme zu Versicherungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zur Verfügung zu stellen.
 
Folgende Informationen wurden uns mitgeteilt
  • Wenn jemand erkrankt und kein kausaler Zusammenhang mit Covid19 besteht sowie eine ärztliche Krankmeldung vorliegt, besteht Versicherungsschutz.
  • Richtungsweisend für eine Versicherungsdeckung in Verbindung mit Covid19 wird auch sein, wie die Donauversicherung mit den Begrifflichkeiten Pandemie bzw. Epidemie umgeht,
  • da in den Bedingungen bzw. Offerten nur von Epidemie gesprochen wird.
  • Sollten gewisse Einrichtungen aufgrund erhöhten Risikos (z.B. Ansteckungsgefahr) vorübergehend geschlossen sein und daher nur eine teilweise Berufsausübung möglich sein, wird zusätzlich eine weitere Prüfung durch die Versicherung erforderlich sein. 
Wir bitten Sie, trotz der schwierigen Situation um Verständnis dafür, dass es sich um einen noch nie dagewesenen Ausnahmezustand handelt und ersuchen daher noch um etwas Geduld. Wir arbeiten daran, so rasch als möglich eine Klärung der Versicherung zu erhalten.
Handlungsempfehlung für selbstständige Gesundheitsberufe vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Wir haben gestern um 17:15 Uhr auf der Website die aktuellen Handlungsempfehlungen des Ministeriums für selbstständig tätige Gesundheitsberufe veröffentlicht. Am Abend haben wir folgende Information erhalten: „Es wird bedauert, dass dem Schreiben „Maßnahmen freiberuflich tätiger Gesundheitsberufe im Zusammenhang mit dem Coronavirus“ irrtümlich ein Vorentwurf der Beilage angeschlossen wurde. Die richtige Beilage wird morgen übermittelt.“
 
Sobald wir die korrekten Handlungsempfehlungen erhalten haben, aktualisieren wir diese natürlich auf unserer Website.
Ergotherapie Austria ist für Sie da!
Wir können Ihnen versichern, dass wir alles unternehmen, was in unseren Möglichkeiten liegt! Dazu gehört die Information aller zuständigen Behörden und Personen über die aktuelle Lage für Ergotherapeut*innen, das Einfordern von Stellungnahmen von den verantwortlichen, entscheidungsberechtigen Behörden und die Klarstellung der Dringlichkeit von Handlungsbedarf. Wir bemühen uns, Informationen so rasch wie möglich öffentlich zugänglich zu machen und tagesaktuell zu halten. Dies geschieht über die Website, Facebook sowie in der mündlichen und schriftlichen Anfragebeantwortung.
 
Da Ergotherapie Austria eine freiwillige Interessensvertretung ist, gibt es auch deutliche Grenzen für uns. Diese Grenzen unserer Möglichkeiten sind Gesetze, Verordnungen und Erlässe, die mit zahlreichen komplexen Konsequenzen einhergehen. Wir können lediglich Empfehlungen für Kolleg*innen aussprechen mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich ausschließlich um Handlungsempfehlungen handelt und der Verband damit keine rechtlichen Verpflichtungen eingeht!
Hier finden Sie eine exemplarische Auflistung unserer Anfragen, die seit 11. März 2020 an die verantwortlichen, entscheidungsberechtigen Behörden/Personen übermittelt wurden
 
  • Presseaussendung (18.03.2020)
  • Anfrage bei der ÖGK bzgl. Vorgaben für Vertragspartner*innen (17.03.2020)
  • Anfrage zum Einsatz und der Abgeltung von Telerehabilitation (17.03.2020)
  • Forderung für staatliche Unterstützungszahlungen für freiberuflich tätige Ergotherapeut*innen (17.03.2020)
  • Erneutes Schreiben an den Bundeskanzler, den Vizekanzler, Bundesminister Anschober und Bundesminister Blümel betreffend Schutzmaßnahmen und Existenzsicherung für MTD-Berufe (16.03.2020)
  • Elektronisches Schreiben an den Krisenstab der Bundesregierung bzgl. des weiteren Betriebs von freiberuflichen Praxen und der Durchführung von Hausbesuchen (13.03.2020)
  • Anfrage an BMSGPK bzgl. Maßnahmen zur Risikoreduktion für Ergotherapeut*innen mit freiberuflicher Tätigkeit (11.03.2020)
  • Anfrage an Landesgesundheitsbehörden bzgl. spezifischer Maßnahmen zur Risikoreduktion (11.03.2020)
  • Anfrage an KFA zu Vorgaben für Hausbesuche (11.03.2020)
  • Anfrage an BVAEB zu Vorgaben für Hausbesuche (11.03.2020)
  • Anfrage an SVS  zu Vorgaben für Hausbesuche (11.03.2020)
  • Anfrage an ÖGK  zu Vorgaben für Hausbesuche (11.03.2020)
  • Anfrage an die Fachhochschulvertretung bzgl. Praktikum (11.03.2020)
Wenn uns Antworten übermittelt wurden können Sie diese (ebenso wie die Anfragen)  auf der Website hier.
Ergotherapeut*innen im Angestelltenbereich
Soweit wir die aktuelle Situation überblicken und alle bisher veröffentlichten Informationen verstanden haben, gilt folgendes: Sofern die Schließung einer Institution nicht durch eine behördliche Anordnung geschehen muss, ist es der jeweiligen Institution selbst überlassen, wie sie den weiteren Betrieb gestaltet. Wir haben als Berufsverband keine Möglichkeit Einfluss zu nehmen, nichtsdestotrotz verstehen wir Ihre Bedenken und Sorgen!
Vielleicht finden Sie eine Möglichkeit der Einrichtung und dem Team mit Ihrer ergotherapeutischen Expertise auch im Rahmen der Krise zur Seite zu stehen. Unter diesem Link haben wir die entsprechenden Kontaktdaten der zuständigen Behörden für Sie zusammengefasst.
Die Chancen der COVID19 Krise – Positionierung der Ergotherapie in Österreich
Aktuell stehen Menschen weltweit vor einer großen Herausforderung: Ihr persönlicher Alltag ist durch Ausgangssperren, Schulschließungen und Home-Office-Vereinbarungen auf unbestimmte Zeit nicht mehr in gewohnter Art und Weise möglich. Ergotherapeutisch betrachtet bedeutet das: Bedeutungsvolle Betätigungen in allen Lebensbereichen (Arbeit, Freizeit, Schule, Ausbildung, …) sind derzeit massiv eingeschränkt und/oder von Einschränkung bedroht.
 
Wir Ergotherapeut*innen sehen unsere Aufgabe darin, Menschen dazu zu befähigen, individuell bedeutungsvollen Betätigungen (wieder) nachzugehen.
 
Daher ist es Zeit für uns zu handeln! Wir Ergotherapeut*innen können gerade in Zeiten wie diesen durch unser Wissen über den Zusammenhang zwischen bedeutungsvollen Betätigungen und Gesundheit einen wichtigen und wertvollen Beitrag für die gesamte Gesellschaft leisten, indem wir Menschen dabei unterstützen Routinen, Gewohnheiten und Rollen trotz massiver Einschränkungen durch die Umwelt aufrechtzuerhalten. 
 
Wir wissen, dass Tätig-Sein nicht nur ein menschliches Grundbedürfnis ist, sondern in hohem Ausmaß zu Gesundheit und Wohlbefinden beiträgt.
Die größte Gesundheitskrise der letzten Jahrzehnte sollten wir daher nutzen, unsere Gesundheit durch bedeutungsvolles Tun zu unterstützen.
 
Wir analysieren wichtige, gewohnte Betätigungen aus allen Lebensbereichen und adaptieren sie bestmöglich, damit sie auch in Krisenzeiten entsprechend ausgeführt werden können. Zudem unterstützen wir dabei, neue Betätigungen zu etablieren, die nicht nur den individuellen Alltag zufriedenstellend strukturieren, sondern auch für das Zusammenleben in der Gesellschaft und das öffentliche Leben eine hohe Relevanz haben.
 
Die Möglichkeiten für Ergotherapeut*innen auch in Heimarbeit tätig zu werden, sind im Zeitalter digitaler Medien immens. Nutzen wir die verschiedenen Formate und Kanäle, um aktiv zu werden und unser Wissen und unsere Expertise für die Menschen in der Krise zur Verfügung zu stellen.
 
Individuell können Beratungen über Telefon und Skype stattfinden. Um aber auch vor allem die breite Öffentlichkeit zu erreichen, stehen uns heutzutage durch Facebook, Instagram, YouTube & Co. glücklicherweise viele Türen offen. Videobeiträge, Blogartikel, Podcasts, … – der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt!
 
Gerade wir Ergotherapeut*innen zeichnen uns durch unsere hohe Problemlösekompetenz und ganzheitliche Sichtweise auf komplexe Sachverhalte aus – lassen wir uns also nicht von der COVID19 Krise aufhalten und nutzen wir die Zeit, die uns nun für diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe zur Verfügung steht!

Sollten Sie bereits Initiativen in diese Richtung gestartet haben, veröffentlichen wir diese gerne in unseren Medien, auch neue Ideen können gerne gestreut werden.
Bibliothek
Aufgrund der derzeitigen Lage, werden alle bereits entliehenen Medien bis zumindest Anfang April verlängert. Sobald Bücher wieder ausgeliehen werden können, werden wir Sie über unsere Medien informieren.
Nationalbibliothek
Im Sinne der individuellen Betätigungsbalance hier eine Information für alle Lesebegeisterten: Kennen Sie schon den Digitalen Lesesaal der Nationalbibliothek?
Mehr dazu hier
  Impressum
Ergotherapie Austria – Bundesverband der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Österreichs, Holzmeistergasse 7-9/2/1, 1210 Wien
Tel: +43(0)1 895 54 76, office@ergotherapie.at, www.ergotherapie.at, ZVR: 922799376, DVR: 40029490
Dem Vorstand gehören an: Marion Hackl; Mag. Katharina Kößl-Rienesl, BSc; Mag. Katharina Fechner, BSc;
Lisa Schober, BSc; Theresa Gruber, BSc
Vereinszweck: siehe § 2 der Statuten

Von Newsletter abmelden