Online-Ansicht
Covid-19 Informationen März 2020
   
Liebe Kolleg*innen!
Wir hoffen, dass es Euch und Eurer Familie gesundheitlich gut geht!
Die aktuelle Pandemie ist für uns alle eine neue Situation. Tagtäglich werden wir mit neuen Herausforderungen, Sorgen und Ungewissheiten konfrontiert, die sich auf unsere Lebensbereiche und Handlungsrollen auswirken. Als Berufsverband setzen wir seit Beginn der verschärften Maßnahmen des social distancing unsere Ressourcen für den Erhalt unserer Handlungsrollen als Ergotherapeut*in ein. Der Grat in der Kommunikation mit öffentlichen Stellen, Ministerien und Krankenkassen ist ein schmaler, wenn es um die Abwägung von Risiken für Patient*innen und Therapeut*innen auf der einen Seite und um die Aufrechterhaltung einer Versorgung auf der anderen Seite geht. Als Ergotherapeut*innen sind wir sowohl im intramuralen Bereich als auch in der extramuralen Versorgung ein wichtiger Partner und eine wichtige Ressource für unsere Patient*innen und Klient*innen, die mit ihren veränderten Handlungsrollen genau wie wir zurechtkommen müssen. Die Aufnahme der Praxisbetriebe nach den Osterferien ist deswegen ein wichtiges Signal an die Gesundheitspolitik und die Krankenkassen, dass wir für die ergotherapeutische Versorgung der Patient*innen zur Verfügung stehen. Wir als Verband sehen unsere Aufgabe darin, Sie zu unterstützen, damit Sie ihre Tätigkeit wieder aufnehmen können, zum Beispiel durch die Mitarbeit an den Handlungsempfehlungen des Ministeriums oder als Drehscheibe bei der Vermittlung von Vertretungen für Kassenverträge. Sie, liebe Kolleg*innen, sind gefragt, wenn es um die Organisation Hhres Arbeitsumfeldes geht. Wie kann Ihr Praxisbetrieb ausschauen, damit Sie wieder therapieren können? Wieviel Zeit werden Sie zwischen zwei Patient*innen benötigen, um die Desinfektion durchzuführen und wie wirkt sich das auf Ihren Terminplan aus und ähnliches.
Tatsache ist, dass sich unser Berufsalltag verändern wird und wir neue Ideen und Lösungen brauchen, um unsere Patient*innen und Klient*innen auch in Zukunft professionell versorgen zu können.
Lob, Kritik und Anregungen
(Marion, hier wäre Platz für den offenen Brief, den Christina Dir weitergeleitet hat)

In den letzten Tagen haben wir zahlreiche Rückmeldungen von Ergotherapeut*innen erhalten. Wir möchten den Sondernewsletter nutzen, um auf mehrfach genannte Aspekte einzugehen.

Aktualität von veröffentlichten Informationen:
Es kann immer wieder vorkommen, dass einzelne Ergotherapeut*innen Informationen früher erhalten - von Personen bei der Kassa, befreundeten Mediziner*innen oder Berater*innen beim AMS. Tatsache ist aber, dass wir uns als Berufsverband verpflichtet fühlen, alle Informationen von den zuständigen Behörden/Entscheidungsträger*innen validieren zu lassen, bevor wir sie veröffentlichen!

(Gem)einsamer Auftritt:
Seit Beginn des Ausnahmezustandes gab es sowohl gemeinsame Auftritte von MTD-Berufen, als auch berufsgruppenspezifische Aktionen. Dabei handelt es sich um gezielte Maßnahmen, hinter denen strategische Überlegungen stehen, die in Abstimmung mit allen MTD-Berufen geschehen.

Chance für mehr Öffentlichkeitsarbeit:
Da wir unsere primäre Aufgabe in der aktuellen Situation in der Sicherung und dem Erhalt von (künftigen) Existenzen und Arbeitsplätze sehen, haben wir derzeit keine freien Ressourcen für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit.

Mehr Informationen:
Wer gerne wissen möchte, welche Schritte von Ergotherapie Austria noch gesetzt wurden, kann auf der Website den Prozess verfolgen. Wir informieren auch über gestellte Anfragen, unabhängig davon, ob diese beantwortet wurden oder nicht.

Wir haben von einer Ergotherapeutin einen anonymen, offenen Brief erhalten:
 
„Einfach zum Nachdenken….
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dieser offene Brief soll in keinem Fall eine Anklageschrift sein, sondern eine Einladung ein bisschen über den eigenen Tellerrand der persönlichen „Corona-Suppe“ zu blicken. Viele von uns befinden sich in einer suboptimalen, ja teilweise äußerst bedrohlichen Lage. Sei es finanziell, emotional oder auch gesundheitlich. Die Unsicherheit verleitet uns, sogar uns, die ungekrönten Könige und Königinnen des Alltags und die McGyvers des Problemlösens, in unserer prekären Lage jemanden zu suchen, der ein Stück dieser Last übernehmen soll und das aber weder kann noch dazu berechtigt ist. An dieser Stelle ein Dank an Ergotherapie Austria, die sich ihren Gluteus Maximus aufreißen, um möglichst viele Infos zur Verfügung zu stellen, um so ihre Mitglieder zu unterstützen! Bitte lassen wir diese Leute ihren Job machen und quälen sie nicht auch noch mit Fragen, die sie nicht beantworten können.
An die Kolleginnen und Kollegen in freier Praxis, die finanziell gerade ordentlich gebeutelt werden, ihr habt mein volles Mitgefühl und bitte versteht es nicht als zynisch, wenn ich sage: nehmt die Chance wahr, bringt euch woanders ein, zeigt die Bereitschaft offen zu sein für andere Aufgaben, die auch bezahlt werden UND unseren Ergospirit deutlich machen. Genauso Menschen wie uns braucht es grad. Möglichkeiten Geld zu verdienen und etwas zu bewirken gibt es im Gesundheitsbereich gerade wirklich genug. Die Bereitschaft und der (Handlungs-) Schritt dorthin, muss jedoch von den Personen selbst kommen.
Und an alle Mitstreiterinnen und Mitstreiter in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und allen anderen Anstellungsverhältnissen, in denen man es sich nicht aussuchen kann was man machen muss (ja, man kann im Krankenhaus auch zur Mitarbeit in der Pflege auf einer Corona Station eingeteilt werden, da bekommt man dann zwar weiter Geld, aber darum reißen tut sich keiner, oder?): passt auf euch auf, ärgert euch nicht über Entscheidungen – in ein paar Stunden sind sie vielleicht schon wieder für nichtig erklärt und denkt immer daran: am Ende wird alles gut und ist es nicht gut, dann ist es noch nicht das Ende. Ich wünsche uns allen viel Kraft für die Herausforderungen, die noch auf uns warten!"
Das Wichtigste für Ergotherapeut*innen aus 2. COVID-19 Gesetzespaket
Am 20. März wurde das Gesetzespaket im Nationalrat verabschiedet, am 21. März hat es im Bundesrat die letzte Hürde genommen. Am selben Tag wurde das 2.COVID-19-Gesetz im  Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann hier nachgelesen werden.
 
Härtefallfonds:
Das wichtigste Gesetz für selbstständige Ergotherapeut*innen ist in diesem Gesetzespaket Artikel 15, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz). Als Neue Selbstständige sind Ergotherapeut*innen im eingerichteten Härtefallfonds berücksichtigt! Der Fonds umfasst eine Milliarde Euro, das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Die entsprechenden Förderrichtlinien werden derzeit erarbeitet.
 
Beauftragt wurde die Wirtschaftskammer Österreich mit der Abwicklung der Förderung (unabhängig von einer Mitgliedschaft!) Hierfür wird von der WKÖ eine zentrale IT-Lösung erarbeitet, wo die Anträge eingebracht werden können.
Für weitere Informationen bitte hier nachlesen.

Entfall der Registrierungspflicht:
Bis auf Widerruf ist eine Registrierung im Gesundheitsberuferegister vor Arbeitsantritt nicht erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass diese Änderung vor allem die Pflegeberufe sowie die diagnostischen MTD-Berufe (Radiologietechnologie, Biomedizinische Analytik) betrifft.
WFOT
Folgend finden Sie ein E-Mail des WFOT zur derzeitigen Lage:

The COVID-19 pandemic is having a profound impact on the lives, health and wellbeing of individuals, families and communities worldwide. 

As a profession we recognise the consequences and changes that are occurring in how people access and undertake their occupations as a result of the COVID-19 pandemic. These include, but are not limited to; accessing resources, activities of daily living, communication, mobility, social isolation, displacement, mental health and wellbeing. Occupational therapists understand the vital need to access and use infection control measures combined with the need to sustain good psychological, mental health and stamina in order to stay safe and healthy.

Occupational therapists will be working with people to develop strategies to facilitate continued access to their occupations, these will include, but will not be limited to; individual, family, community, social and environmental adaptation, mental health1, assistive technology2 and telehealth3.

WFOT has established a dedicated online platform to support requests to network, share and develop resources regarding the impact of COVID-19 and its relevance to the occupational therapy profession. The forum is available on the Occupational Therapy International Online Network (OTION) which can be accessed via this link.

WFOT has also prepared a summarised version of this for consumers/general public about occupational therapy and the COVID-19 pandemic.

WFOT has additional resources to assist occupational therapists and others providing services during this pandemic. The following are available from the WFOT Resources:
 
Your support, advocacy and dedication is sincerely appreciated,
 
Kind regards,
Marilyn


Weltweites Forum OTION
Der WFOT hat ein Forum eröffnet, in dem Ergotherapeut*innen weltweit aufgerufen werden, sich zu vernetzen und Ideen und Meinungen zur aktuellen Covid-19 Pandemie zu auszutauschen. Hier geht’s zum Forum.
 
Informationsmaterial
Auf der Website des WFOT gibt es diverse Informationen rund um das Thema Covid19.

Katastrophenmanagement und Ergotherapie
Derzeit haben alle Mitglieder von Ergotherapie Austria als WFOT-Einzelmitglieder freien Zugang zum Online-Modul Katastrophenmanagement für Ergotherapeut*innen (Disaster Management for Occupational Therapists online course)! Nutzen Sie die einmalige Chance, normalerweise kostet der Kurs $99. Weitere Informationen über den Kurs und die Anmeldung hier.
 
Hinweis: Wie man sich beim WFOT als Einzelmitglied registriert finden Sie hier. Bitte in der Spalte "membership number" die Buchstaben OT unmittelbar vor der Mitgliedsnummer angeben.
Auszubildende/Praktikum
Der Erlass „Information über Durchführung von Ausbildungen in Gesundheitsberufen im Zusammenhang mit dem Coronavirus“ (Geschäftszahl 2020-0.182.649) regelt, dass der Einsatz von Auszubildenden in der Krise zur Aufrechterhaltung von Gesundheits- und Pflegeinrichtungen dann erfolgen darf:
  • wenn zur Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung unabdingbar
  • mit Zustimmung der Auszubildenden und der Ausbildungseinrichtung und
  • wenn erhöhte Schutz- und Hygienemaßnahmen gewährleistet sind
Behördliche Schließungen
Zum aktuellen Zeitpunkt ist KEINE generelle behördliche Schließung von Ergotherapie-Praxen vorgesehen! Ergotherapeutische Praxen sind ein Teil des Gesundheitssystems, was bedeutet, dass der Betrieb für akute Fälle aufrecht bleibt, damit die medizinische Grundversorgung auch weiterhin gesichert ist, selbstverständlich unter Einhaltung der vorgegebenen Handlungsempfehlungen. Nur im Einzelfall ist mit einer behördlichen Schließung der Praxis zu rechnen.
 
Wir möchten alle selbstständigen Kolleg*innen auffordern, betreffend der Schließung und Erreichbarkeit von Ergotherapie-Praxen folgendes Wording für Homepage, Anrufbeantworter u.ä. zu verwenden:
„Derzeit finden in dieser Praxis entsprechend den Handlungsempfehlungen des Gesundheitsministeriums nur Therapien von Akutfällen nach telefonischer Vereinbarung statt. Für Fragen und Terminvereinbarung erreichen sich mich unter folgender Email Adresse und Telefonnummer.“
 
Die Petition, die derzeit viral geht, wurde nicht von Ergotherapie Austria initiiert.
Informationen von der ÖGK für selbstständige Ergotherapeut*innen
Bewilligungspflicht
Zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung fällt laut ÖGK bis auf Weiteres neben der Bewilligungspflicht der meisten Medikamente oder auch Heilbehelfe/Hilfsmittel (diese bis zu einer gewissen Höhe) nun auch jene für ergotherapeutische Leistungen.
 
Akontierung
Die ÖGK arbeitet derzeit an den rechtlichen Grundlagen bzgl. Akontierung für Vertragstherapeut*innen, bis spätestens Anfang nächster Woche ist mit einer Antwort zu rechnen.
 
Telerehabilitation
Ergotherapie Austria ist mit der ÖGK in Verhandlungen, ob und inwiefern Teletherapie angeboten werden könnte. Tatsache ist, dass der Einsatz von digitalen Medien im MTD-Gesetz nicht explizit ausformuliert ist, somit gibt es hier derzeit noch keine Rechtssicherheit.
 
Vertretung in ergotherapeutischen Vertragspraxen
Nach Rücksprache mit der ÖGK können wir darüber informieren, dass die derzeit festgelegten und gültigen Vertragsbestimmungen zur Vertretung in ergotherapeutischen Vertragspraxen auch in der Zeit der Pandemie gültig sind. Wenn Sie also nach Ostern als Vertragspartner*in aus persönlichen Gründen – etwa weil Sie selbst aufgrund einer Erkrankung zur Risikogruppe gehören, oder weil Sie Kinderbetreuungspflichten nachkommen müssen – nicht das gesamte Ausmaß des Vertrags erfüllen können, so haben Sie die Möglichkeit für die nicht genutzten Stunden eine Vertretung zu suchen. Der ÖGK wird der Name der Vertretung bekanntgeben, Sie benötigen keine explizite Zustimmung der ÖGK. Allerdings muss es sich um eine Vertretung innerhalb des Bezirks Ihres Praxisstandorts handeln – im günstigsten Fall behandelt die Vertretung in Ihrer Praxis, am gleichen Standort. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch – Ergotherapie Austria kann hier als Drehscheibe zur Verfügung stehen und eine Vermittlerfunktion zwischen den Vertragstherapeut*innen und Kolleg*innen, die vorübergehend nicht als Wahltherapeut*innen arbeiten können, einnehmen.
Weitere Informationen dazu folgen in Kürze auf der Website!
Schreiben für Vermieter*in
Aufgrund vermehrter Anfragen unserer Mitglieder im Hinblick auf Bestätigungen zur Weitergabe an ihre Vermieter*innen, setzt Ergotherapie Austria ein allgemein gültiges Schreiben auf. Dieses soll für Vermieter*innen von Praxisräumlichkeiten nachvollziehbar machen, dass in den ergotherapeutischen Praxen im Moment - auch wenn keine behördliche Schließung vorliegt - kein Normalbetrieb, sondern lediglich eine Notversorgung stattfindet. Das Schreiben finden Sie ab morgen auf der Website zum Download.
Arbeitslosengeld
Selbstständige Ergotherapeut*innen haben nur dann Anspruch auf nicht aufgebrauchtes Arbeitslosengeld aus vorhergegangenen Angestelltenverhältnissen, wenn eine Bestätigung vorliegt, dass sie Ihre selbstständige Tätigkeit tatschlich beendet haben. Hierfür braucht es also die Bestätigung der Meldung bei der SVA, dem Finanzamt, dem Gesundheitsberuferegister und, falls ein Kassenvertrag vorliegt, die Rückgabe des Vertrages. Dabei ist aus unserer Sicht zu bedenken, dass das Rückgängigmachen dieser Meldungen nach der Pandemie einen hohen Zeitaufwand bedeutet, bevor man wieder als selbstständige*r Ergotherapeut*in arbeiten kann!
Kurzarbeit
Ergotherapeut*innen, die andere Ergotherapeut*innen/MTD-Berufe angestellt haben, können beim AMS für die Angestellten Kurzarbeit (KUA-COVID-19) beantragen.
 
Dabei ist Folgendes zu beachten:
Für die angestellten Ergotherapeut*innen (Arbeitnehmer*innen) ist die Gewerkschaft die zuständige kollektivvertragsfähige Körperschaft.
Da die MTDs als Arbeitgeber*innen nicht WKÖ Mitglieder sind, kann in diesem Fall die Unterschrift der WKÖ entfallen.

Ablauf:
  • Arbeitnehmer*innen unterschreiben das Formular
  • Arbeitgeber*in übermittelt Formular an Gewerkschaft
  • Gewerkschaft retourniert Formular
  • Arbeitgeber*in vervollständigt den Antrag und bringt ihn bei der AMS-(Landes)Geschäftsstelle ein, die für den Unternehmensstandort zuständig ist.
Fortbildungen
Bis Ende April werden alle Fortbildungen von Ergotherapie Austria abgesagt. Bereits angemeldete Teilnehmer*innen erhalten dazu ein gesondertes E-Mail mit detaillierten Informationen.
Handlungsempfehlungen BMSGPK
Wie wir am 23. März bereits informiert haben, hat das BMSGPK die Handlungsempfehlung für freiberuflich tätige Gesundheitsberufe zurückgenommen, die aktuelle Version liegt noch nicht vor.
Ergotherapie und Social Media
Einige österreichische Kolleg*innen haben uns bereits über Initiativen informiert, in denen sie die Ergotherapie promoten. Alle sind herzlich eingeladen mitzumachen und sich auf unterschiedlichen Medien mit ergotherapeutischen Themen zu befassen:

YouTube
Die Ergotherapeutin Nadine Möller-Käppler lädt hier Videos zu ergotherapeutischen Anregungen für den Alltag hoch, speziell für Kinder in der aktuellen Zeit der Ausgangsbeschränkungen.

Instagram
Mit den Hashtags #etcovid19 #ergotherapieaustria und #coronaalltag haben Kolleg*innen begonnen, über Ergotherapie allgemein und Ergotherapie in Zeiten der Covid19-Pandemie zu posten. Zur Anregung empfehlen wir folgende Profile: yara_schoene und jessy__d, si.ri_ality, und _ergotherapeutin.
ORF-Aktion „Wir bewegen Österreich“
Der ORF sucht sportliche Home-Videos, die dann u.a. in ORF 1 und ORF SPORT + ausgestrahlt werden. Ziel ist es, die österreichische Bevölkerung anzuregen, auch in Zeiten der Ausgangsbeschränkungen fit zu bleiben. Nutzen wir Ergotherapeut*innen diese Gelegenheit und zeigen, dass Sport und Bewegung für viele Personen als bedeutungsvolle Betätigung erlebt wird und die Ergotherapie hier Kompetenzen einbringt! Denn entscheidend für uns Ergotherapeut*innen ist ja das Bewusstsein, dass Sport für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in ihrem Alltag relevant und bedeutungsvoll sein kann, nicht die sportliche Aktivität als therapeutische Maßnahme direkt.
 
Videos im Querformat einfach hier hochladen.
E-Books
Lesebegeisterte in Niederösterreich
Die Online-Bibliothek der AK Niederösterreich bietet für alle ihre Mitglieder und alle anderen Bewohner*innen von Niederösterreich E-Books zum Ausleihen an.
SPOT
SPOT ist die Plattform für alle Ergotherapie-Studierenden in Europa. Mit der Kampagne #stayhome wollen sie die ergotherapeutische Community unterstützen. Mehr Informationen hier.
  Impressum
Ergotherapie Austria – Bundesverband der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Österreichs, Holzmeistergasse 7-9/2/1, 1210 Wien
Tel: +43(0)1 895 54 76, office@ergotherapie.at, www.ergotherapie.at, ZVR: 922799376, DVR: 40029490
Dem Vorstand gehören an: Marion Hackl; Mag. Katharina Kößl-Rienesl, BSc; Mag. Katharina Fechner, BSc;
Lisa Schober, BSc; Theresa Gruber, BSc
Vereinszweck: siehe § 2 der Statuten

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